Nachbarschaftshelfer/-in werden
Nachbarschaftshelfer/in werden
Sie betreuen und stärken Menschen…
- in der Häuslichkeit
- begleiten bei Einkäufen, Spaziergängen und Erledigungen
- leisten Unterstützung im Haushalt u.v.m. (max. 40 Stunden im Monat)
- können bis zu 10 Euro pro Stunde für Ihr Engagement erhalten
Formular
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Fragen und Antworten
fragen und Antworten
Wie kann ich Nachbarschafthelferin/Nachbarschaftshelfer werden?
Sie erfüllen folgende Voraussetzungen:
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt
- Sie absolvieren einen „Tages-Grundkurs Nachbarschaftshilfe“ bei einem anerkannten Kursanbieter (nach 3 Jahren ist ein Auffrischungskurs nötig)
- Sie verfügen nach Möglichkeit über eine private Haftpflichtversicherung
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Sachsen
Was erwartet mich beim "Grundkurs Nachbarschaftshilfe" ?
Der Grundkurs ist ein eintägiges kostenfreies Angebot Ihrer Krankenkasse. Themenschwerpunkte sind:
- bestehende gesetzliche und landesrechtliche Regelungen
- Grundkenntnisse zu unterschiedlichen Krankheitsbildern
- Grundkenntnise zur aktvierenden Betreung und Anleitung von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz.
- Umgang mit dementen Menschen
Wie wird Nachbarschafthilfe zwischen Pflegebedürftigem und Nachbarschaftshelfer abgerechnet?
Die Kosten werden von der Pflegekasse des Betreuten erstattet.
Die Höhe des Anspruches wird von der Pflegekasse festgelegt.
Nachbarschaftshelfer/-innen können bis zu 10,00 € pro Stunde für ihre Leistungen abrechnen. Dafür ist lediglich ein einseitiges Formular notwendig.
Wo finde ich einen Kursanbieter?
Ich empfehle Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch einen passenden Kursanbieter. Sie finden auch auf den Webseiten der Krankenkassen aktuelle Kursangebote.